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   VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397   

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VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397 (https://dejure.org/2012,41433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397 (https://dejure.org/2012,41433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 8 ZB 12.2397 (https://dejure.org/2012,41433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags; rechtliches Gehör; neues Vorbringen im Anhörungsrügeverfahren; Überraschungsentscheidung (verneint); gerichtliche Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262; BVerwG vom 17.6.2011 Az. 8 C 3/11 u.a. ; VerfGH vom 4.12.2012 Az. Vf. 17-VI-12 mit weiteren Nachweisen).

    Eine Überraschungsentscheidung liegt dann nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne Weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich sonst den Beteiligten hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295; vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262; BVerwG vom 18.6.2012 Az. 5 B 5/12 RdNr. 12; BayVGH vom 19.5.2010 BayVBl 2011, 94).

  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Dies gilt selbst dann, wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht in seiner Entscheidung zu Unrecht die Auffassung vertreten hat, ein Gehörsverstoß durch die Vorinstanz liege nicht (mehr) vor (vgl. BVerwG vom 28.11.2008 = NJW 2009, 457; BFH vom 25.3.2010 = BFH/NV 2010, 1297; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, RdNr. 5 zu § 152a; VerfGH vom 28.11.2012 Az. Vf. 67-VI-10).
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Eine Überraschungsentscheidung liegt dann nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne Weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich sonst den Beteiligten hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295; vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262; BVerwG vom 18.6.2012 Az. 5 B 5/12 RdNr. 12; BayVGH vom 19.5.2010 BayVBl 2011, 94).
  • BVerwG, 17.06.2011 - 8 C 3.11

    Kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO bei Nichtberücksichtigung des zur Kenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262; BVerwG vom 17.6.2011 Az. 8 C 3/11 u.a. ; VerfGH vom 4.12.2012 Az. Vf. 17-VI-12 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Eine Überraschungsentscheidung liegt dann nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne Weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich sonst den Beteiligten hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295; vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262; BVerwG vom 18.6.2012 Az. 5 B 5/12 RdNr. 12; BayVGH vom 19.5.2010 BayVBl 2011, 94).
  • VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 67-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Dies gilt selbst dann, wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht in seiner Entscheidung zu Unrecht die Auffassung vertreten hat, ein Gehörsverstoß durch die Vorinstanz liege nicht (mehr) vor (vgl. BVerwG vom 28.11.2008 = NJW 2009, 457; BFH vom 25.3.2010 = BFH/NV 2010, 1297; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, RdNr. 5 zu § 152a; VerfGH vom 28.11.2012 Az. Vf. 67-VI-10).
  • VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262; BVerwG vom 17.6.2011 Az. 8 C 3/11 u.a. ; VerfGH vom 4.12.2012 Az. Vf. 17-VI-12 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 25.03.2010 - I S 7/10

    Rechtliches Gehör bei Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Dies gilt selbst dann, wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht in seiner Entscheidung zu Unrecht die Auffassung vertreten hat, ein Gehörsverstoß durch die Vorinstanz liege nicht (mehr) vor (vgl. BVerwG vom 28.11.2008 = NJW 2009, 457; BFH vom 25.3.2010 = BFH/NV 2010, 1297; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, RdNr. 5 zu § 152a; VerfGH vom 28.11.2012 Az. Vf. 67-VI-10).
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.248

    Streitwert bei Verletzung der Planungshoheit der Beigeladenen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Eine Überraschungsentscheidung liegt dann nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne Weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich sonst den Beteiligten hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295; vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262; BVerwG vom 18.6.2012 Az. 5 B 5/12 RdNr. 12; BayVGH vom 19.5.2010 BayVBl 2011, 94).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09

    Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397
    Voraussetzung für eine erfolgreiche Gehörsrüge ist aber, dass der Beteiligte die Ausführungen, die angeblich nicht zur Kenntnis genommen, nicht erwogen oder nicht beschieden worden sind, vor dem Gericht überhaupt geltend gemacht hat (vgl. BayVGH vom 25.5.2010 Az. 7 C 10.1079 ; vom 16.5.2011 Az. 8 C 11.1094 RdNr. 6; OVG Meckl.-Vorp. vom 21.10.2010 Az. 1 M 192/09 RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 8 C 11.1094

    Anhörungsrüge gegen Beschwerdeentscheidung zur Versagung von Prozesskostenhilfe;

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 C 10.1079

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem die Beschwerde gegen die Versagung

  • OVG Sachsen, 16.06.2015 - 1 A 556/14

    Nachbarstreit; Abstandsfläche; Abzeichnung; Rücksichtnahme Gebot

    Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 ZB 12.2397 -, juris Rn 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

    Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397 - juris Rn 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 8 ZB 18.32953

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Denn aus dem Gehörsanspruch folgt keine allgemeine Aufklärungspflicht oder die Verpflichtung des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397 - juris Rn. 8; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 8 ZB 19.31346

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Denn aus dem Gehörsanspruch folgt keine allgemeine Aufklärungspflicht oder die Verpflichtung des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397 - juris Rn. 8; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2013 - 12 A 2079/13

    Gewährung der Frist der Wiedereinsetzung hinsichtlich Zurechnung der rechtlichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 8 B 57/07 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. März 2011 - 15 E 217/11 -, juris, und vom 22. April 2013 - 12 A 1031/12 - BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 8 ZB 12.2397 -, juris.
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